Kindergeld

 

Im europäischen Vergleich erhalten Eltern in Deutschland einen der höchsten Kindergeldsätze.

Die Voraussetzungen für Kindergeldbezug durch international mobile Familien sind in mehreren deutschen Gesetzesvorschriften geregelt und hängen oft auch vom einschlägigen Sozialversicherungsabkommen ab.

In Deutschland arbeitende ausländische Arbeitnehmer sind oft berechtigt, deutsches Kindergeld zu beziehen. Andererseits müssen deutsche Expatriates während einer Auslandsentsendung in vielen Fällen nicht auf ihr deutsches Kindergeld verzichten.

Die Erstbeantragung oder der Beibehalt von Kindergeld knüpft im Auslandsfall an spezielle Antragsformulare und Fristen. Die zuständige Familienkasse überprüft solche Anträge erfahrungsgemäß besonders sorgfältig.

 

 

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