Gebühren für Einzelleistungen
(z.B. Einkommensteuererklärung)
Wir rechnen unsere Beratung nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab, die für jede Leistung einen vom Gegenstandswert abhängigen Gebührenrahmen vorgibt.
Aus diesem Rahmen ermitteln wir unser Honorar in Abhängigkeit vom Umfang der durchzuführenden Arbeiten und dem damit verbundenen Zeitaufwand.
Je sorgfältiger Sie Ihre Unterlagen/Informationen aufbereiten und wir die Bearbeitung ohne Rückfragen abschließen, desto geringer wird unser Honorar ausfallen.
Im Regelfall können wir Ihnen nach einer ersten Besprechung Ihrer steuerlichen Situation einen konkreten Honorarvoranschlag geben. Sollte der unterbreitete Kostenvoranschlag aufgrund später notwendig gewordener Zusatzarbeiten überschritten werden, halten wir frühzeitig Rücksprache mit Ihnen.
Für Dauerleistungen mit fest definiertem Leistungsumfang (z.B. Buchhaltung, Gehaltsabrechnung) können wir Festpreise anbieten.
Gebühren für Paketleistungen
(z.B. Steuerberatung für mehrere Expatriates)
Abweichend von der Steuerberatergebührenverordnung bieten wir für Leistungspakete Festpreise an, die günstiger als die Summe der Einzelleistungen sind. Wie hoch im Einzelfall der Paketpreisabschlag ausfällt, hängt von dem Umfang der Einzelleistungen im Paket und wie viel Pakete für wie lange vereinbart sind.
Beispiel
Wir werden mit der Steuerberatung eines ausländischen Expatriates von seinem deutschen Arbeitgeber für die gesamte Dauer der Entsendung (3 Jahre, Beginn 1.7.2009) beauftragt. Die Beratung umfasst
- ein Entrance-Meeting und Antrag auf Kindergeld zu Beginn der Entsendung
- 4 Einkommensteuererklärungen im Laufe der Entsendung
- ein Exit-Meeting zum Ende der Entsendung
Für ein solches umfassendes Paket bieten wir einen Honorarabschlag von 10% bis 15% der Summe unserer Einzelpreise an.
Wenn dieses Paket für mehrere Expatriates vereinbart wird, sind weitere Preisabschläge von bis zu 30% möglich, abhängig von der Anzahl der Expatriates.