Pension Plans & Deferred Compensation

 

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur in Deutschland ein äußerst populärer Vergütungsbestandteil. Bei Auslandsentsendungen führen die Unterschiede in den Besteuerungssystemen verschiedener Ländern oft zu unerwarteten oder unerwünschten Auswirkungen.

In Abhängigkeit von der Plangestaltung erfolgt die Versteuerung entweder in der Anspar- oder in der Versorgungsphase. Demnach ergeben sich Besteuerungsdivergenzen, wenn das Heimatland in der Beitragsphase versteuert, wahrend das Gastland nachgelagert besteuert. Oder umgekehrt.

Darüber hinaus werden Versorgungspläne im Ausland meist mangels Übereinstimmung mit den inländischen Gesetzen nicht anerkannt.

Da solche Konflikte selten in den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen oder anderweitig geregelt sind, bleibt oft die zeitaufwendige Einzelfallverständigung der Steuerverwaltungen als einzige Maßnahme zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

 

 

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