Gesonderte und einheitliche Feststellung

 

Wenn mehrere Personen eine gemeinsame wirtschaftliche Betätigung ausüben, sind per Gesetz die Einkünfte und andere Besteuerungsmerkmale zuerst für alle einheitlich auf Ebene der Gesellschaft festzustellen und danach auf die einzelnen Beteiligten aufteilen.  Zu diesem Zweck ist eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einzureichen.  Bei Expatriates sind das oft Vermietungs- oder gewerbliche/selbständige Einkünfte, die neben der Arbeitnehmertätigkeit erzielt werden. 

Oft kommt es vor, dass das Eigenheim während der Auslandsentsendung vermietet wird. Wenn die Immobilie im gemeinsamen Eigentum von Ehegatten ist, muss für die Vermietungseinkünfte nach der Wohnsitzaufgabe eine gesonderte und einheitliche Steuererklärung abgegeben werden.  Deren Ergebnisse fließen in die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Ehegatten ein.

 

 

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