Einkommensteuererklärungen

 

Für in Deutschland ansässige Inpatriates besteht in vielen Fällen eine Verpflichtung zur Abgabe einer deutschen Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, in der grundsätzlich das gesamte steuerlich relevante Welteinkommen im Kalenderjahr anzugeben ist.

Selbst wenn eine Abgabeverpflichtung nicht besteht, lohnt sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgrund verschiedener Steuervorschriften, die zu einer Steuererstattung durch das Finanzamt führen. Dabei kann es sich einerseits um persönliche und familienbezogene Vergünstigungen wie Splittingtarif, Kinderberücksichtigung, bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen handeln. Andererseits können über einen Veranlagungsantrag z. B. höhere Werbungskosten oder negative Einkünfte im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung geltend gemacht werden.

Auch ins Ausland entsandte Expatriatesmüssen eine deutsche Steuererklärung abgeben, wenn Sie nach Wohnsitzaufgabe weiterhin Einkünfte aus deutschen Quellen erzielen. Paradebeispiel sind Einkünfte aus Vermietung deutscher Immobilien oder deutschen Gewerbebetrieben.

Für solche Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige gelten besondere Regeln und Formulare.

 

 

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