Interviews

 

Während eines Interviews erläutern wir dem Expatriate die abgabenrechtlichen Auswirkungen in Deutschland durch die Entsendung. In der Regel sind folgende Themen Bestandteil eines solchen Interviews:

  • Ausführliche Besprechung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen durch die Entsendung unter Berücksichtigung der persönlichen und einkommensteuerlichen Situation des Expatriates
  • Identifikation von Steuersparpotentialen
  • Was ist zu erledigen vor und nach der Entsendung (To-Dos), um alle Pflichten zu erfüllen und Potentiale auszuschöpfen
  • Verfahrenstechnische Besonderheiten, z. B. Abmelde- und Abgabepflichten, Fristen etc.

 

Um das Interview optimal vorzubereiten und möglichst zeiteffizient durchzuführen, analysieren wir die Steuersituation des Expats vor dem Gespräch, z. B. anhand früherer Steuererklärungen, des Entsendungsvertrages oder anderer Entsendungsunterlagen (Entsendungspolicy).

Sollten wir im Vorfeld des Gesprächs mit dem Expatriate auf Besonderheiten (z. B. besondere Vergütungsbestandteile wie Incentives, Zulagen, Sachbezüge etc.) aufmerksam werden, besprechen wir diese auf Wunsch des Mandanten mit der Personalabteilung oder anderen Parteien, um den Expatriate umfassend und kompetent beraten zu können.

Die Dauer eines Interviews beträgt 1 bis 2 Stunden, in Abhängigkeit von der Komplexität der Steuersituation des Entsandten. Wir legen besonderen Wert darauf, das Gespräch persönlich zu führen. Falls der Expatriate jedoch für ein persönliches Interview nicht verfügbar ist, kann dieses auch telefonisch stattfinden. Wir führen das Interview wahlweise in deutscher oder englischer Sprache. Wir richten uns nach der Zeitdifferenz zu anderen Ländern. Bei Notwendigkeit treffen wir unsere Mandanten auch am Wochenende.

Auf Wunsch können nach dem Gespräch die wesentlichen Ergebnisse schriftlich zusammengefasst und zur Verfügung gestellt werden. Falls ein ausländischer Berater mit dem Expatriate ein korrespondierendes Interview im Ausland führt, kann er eine Kopie dieser Zusammenfassung erhalten.

Falls notwendig und erwünscht, wird ebenfalls ein weiteres Interview vor der Rückkehr aus der Entsendung durchgeführt, in dem besondere Pflichten und Änderungen der steuerlichen Situation aufgrund des Rücktransfers besprochen werden.

 

 

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