Einsprüche und Finanzgerichtsklagen
Enthält der Steuerbescheid Fehler, bestehen verschiedene Verfahrensmöglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Im ersten Schritt ist der Einspruch/Widerspruch oder schlichter Änderungsantrag möglich, die mit verschiedenen Form- und Fristerfordernissen verbunden sind.
Sollte die Meinungsdifferenz mit dem Finanzamt nicht außergerichtlich ausgeräumt werden können, ist unter Umständen eine Gerichtsklage sinnvoll - vor dem zuständigen Finanzgericht oder gegebenenfalls vor dem Bundesfinanzhof. Wir vertreten Sie in enger Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Steueransprüche.